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IWF-Sonderziehungsrechte und ihre Weiterleitung. Eine kritische Bestandsaufnahme

13.06.2023: Das Briefing liefert eine kritische Bestandsaufnahme der Diskussion um die Weiterleitung von IWF-Sonderziehungsrechten seit ihrer letzten Ausschüttung im August 2021. Es beantwortet die Frage wieviel und über welche Kanäle bisher aus reichen Staaten weitergeleitet wurden.

  

Seit der historisch größten Ausschüttung von IWF-Sonderziehungsrechten (SZR) über umgerechnet 650 Mrd. US-Dollar im August 2021 wird wieder viel über SZR diskutiert und diese spielen in vielen aktuellen Vorschlägen für Reformen der internationalen Finanzarchitektur eine Rolle. Die SZR-Ausschüttung war in finanzieller Hinsicht die wichtigste internationale Maßnahme zur Abfederung der Folgen der COVID-19 Pandemie. Die Wirksamkeit der Ausschüttung war jedoch dadurch beschränkt, dass aufgrund der Verteilung entlang der Quoten im IWF ein Großteil der SZR an reiche Staaten ging, die diese nicht benötigen. Seit Herbst 2021 wird daher über die Weiterleitung eines Teils dieser ungenutzten SZR aus reichen an ärmere Staaten diskutiert. Die Umsetzung dieser Weiterleitung verläuft allerdings schleppend.

SZR und ihre Weiterleitung werden auch bei dem von Emmanuel Macron organisierten Gipfel für einen "neuen globalen Finanzpakt" am 22./23. Juni 2023 in Paris wieder auf der Agenda stehen. Das vorliegende Briefing nutzt diesen Moment für eine kritische Bestandsaufnahme.

Es zeigt auf, dass die G20-Staaten noch weit entfernt, nämlich nicht mal bei der Hälfte, ihres Ziels sind $100 Mrd. zur Weiterleitung bereitzustellen, wenn es um konkrete Zahlungen und nicht nur um Zusagen geht. Mit Blick auf Deutschland kommt hinzu, dass es fraglich ist, ob der deutsche Beitrag wirklich zur Zielerfüllung hinzugezählt werden kann, da dieser so aufgebaut ist, dass keine zusätzlichen Mittel an ärmere Staaten weiterfließen werden.

Neben der Frage nach dem "Wieviel" ist auch die Frage nach dem "Wofür" entscheidend, die im Briefing näher diskutiert wird. Bisher haben ausschließlich zwei Treuhandfonds des IWF, der Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) und der neu gegründete Resilience and Sustainability Trust (RST) von der SZR-Weiterleitung profitiert. Die Debatte um weitere Kanäle konzentriert sich aktuell auf die multilateralen Entwicklungsbanken.

Eine der Lehren aus der schleppenden und komplizierten SZR-Weiterleitung sollte sein sich stärker auf strukturelle Reformen des SZR-Regimes zu fokussieren, insbesondere die regelmäßige sowie die automatische Ausschüttung von SZR in Krisenzeiten. Zudem sollte die ungleiche Verteilung entlang von Quoten dringend reformiert werden.

Das Briefing ist im Rahmen eines Kooperationsprojekts mit Brot für die Welt entstanden.

Zugehörige Dateien:
WEED_2023_IWF-Sonderziehungsrechte und ihre Weiterleitung_digital.pdfDownload (471 kb)