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Behördliche Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes: Anforderungen aus zivilgesellschaftlicher Sicht

28.03.2022: Für ein wirksames Lieferkettengesetz braucht es eine starke behördliche Durchsetzung: Hierfür haben die Verbände CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, die Initiative Lieferkettengesetz, VENRO und das Forum Menschenrechte gemeinsam Anforderungen aus einer menschenrechtlichen Perspektive formuliert. WEED ist Mitglied im CorA-Netzwerk und der Initiative Lieferkettengesetz.

  

Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards nachzukommen. Es entfaltet präventive Wirkung, indem Unternehmen ihr Verhalten ändern und Schäden an Mensch und Umwelt durch vorsorgende Maßnahmen vorbeugen müssen. Verstoßen die Unternehmen gegen die im LkSG geregelten Sorgfaltspflichten, handeln sie ordnungswidrig und können von der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), mit Bußgeldern belegt werden, die sich an der Schwere des Vergehens wie auch am Gesamtumsatz des Unternehmens orientieren.

Aufgrund des massiven Widerstands von Wirtschaftsverbänden, des CDU-Wirtschaftsrats und des damaligen Bundeswirtschaftsministers Altmaier fehlt dem LkSG eine zivilrechtliche Haftungsregel zum Ausgleich individueller Schäden. Umso wichtiger ist, dass die behördliche Durchsetzung hohen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen genügt und die vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene praktisch nutzbar gemacht werden.

Mit diesem Papier wenden sich die unterzeichnenden Verbände, in denen WEED Mitglied ist, an alle am Aufbau der neuen BAFA-Einheit beteiligten Personen, die Bundesregierung sowie den Bundestag, um relevante Anforderungen für ein effektives behördliches Verfahren aus Menschenrechtsperspektive aufzuzeigen.

Zugehörige Dateien:
2022-03-22_Behördliche Durchsetzung LkSG_CorA-FMR-ILG-VENRO.pdfDownload (1226 kb)