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Für konsequenten Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in der EU-Batterieverordnung

12.10.2021: 10 Vorschläge für wirksame menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten - Aktuelles Positionspapier des AK Rohstoffe unterstützt von WEED

  
 

Goro-Mine in Neu-Kaledonien. Foto: Barsamuphe (CC BY 3.0)

Die Verpflichtung von Akteur*innen aus der Batterienindustrie zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten durch den neuen Entwurf der EU-Kommission vom Dezember 2020 für eine Batterienverordnung ist zu begrüßen.

Jedoch weist der Vorschlag Mängel bezüglich der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Regelungen auf. Der AK Rohstoffe empfiehlt 10 Maßnahmen zur Behebung dieser Mängel, damit die Wirksamkeit der Verordnung und der Schutz von Menschenrechten und Umwelt gewährleistet werden kann.

Durch die EU-Batterienverordnung sollen verbindliche Anforderungen für alle Batterien, die in der EU vermarktet werden, gelten. Außerdem sollen Zielvorgaben für den Rezyklateinsatz, also die Sammlung, Aufbereitung und das Recycling von Batterien am Ende ihrer Lebensdauer eingeführt werden.

Zugehörige Dateien:
10 2021 Positionspapier BatterienVO.pdfDownload (356 kb)