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Brief zu Nahrungsmittelspekulation an deutschen Vertreter in Brüssel

15.05.2013: Sieben Organisationen fordern den Vertreter von Deutschland beim Europäischen Rat dazu auf, Nahrungsmittelspekulation bei der EU-Finanzreform weiter im Auge zu haben.

   Brief zu Nahrungsmittelspekulation an deutschen Vertreter in Brüssel

Der Brief im Wortlaut:

Bei den Verhandlungen im Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat der Finanzminister über die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) bleibt es dringlich, die Rohstoffterminmärkte effektiv zu regulieren. Nur so können spekulativen Preiserhöhungen bzw. -schwankungen und ihre katastrophalen Auswirkungen vor allem für Menschen in armen Ländern eingedämmt werden. Deshalb darf dieses Thema nicht in den Auseinandersetzungen um andere strittige Fragen untergehen.

Für uns als zivilgesellschaftliche Organisationen muss das im Rat bisher Erreichte bewahrt werden:
1. Es braucht klare und verbindliche Positionslimits für alle Handelsplätze, die von den Behörden gesetzt werden.
2. Es braucht umfassende und öffentliche Berichte über alle Handelsaktivitäten.

Allerdings bleiben auch weiterhin Lücken in den bisherigen Beschlüssen, die auf Betreiben der deutschen Bundesregierung geschlossen werden sollten:
1. Die Positionslimits sollten wie in den USA für alle Handelsmonate und alle Arten von Verträgen gelten, und ebenso für Händlergruppen (z.B. Indexhändler) möglich sein.
2. Die Positionslimits sollten explizit der Verhinderung exzessiver Spekulation dienen, so wie es vom Europäischen Parlament schon beschlossen wurde.
3. Die Positionslimits sollten alle relevanten außerbörslichen Geschäfte erfassen. Auch wenn die aktuelle Fassung im Rat die Interpretation zulässt, dass der außerbörsliche Handel erfasst ist, wäre eine Klarstellung im Text wünschenswert.
4. Die Definition der erfassten Derivategeschäfte im Annex darf nicht aufgeweicht werden. Nach unseren Informationen gab es in diese Richtung Versuche. Diesen sollte die Bundesregierung entgegentreten.
5. Der Transparenzbericht sollte, so wie in den USA, von den Behörden herausgegeben werden. Nur so ist gewährleistet, dass der Bericht ausreichend transparent und leicht zugänglich ist.
6. Die Informationen an die Behörden sollten nicht nur auf Anfrage, son dern automatisch geliefert werden.

Im Anhang übersenden wir Ihnen eine Analyse (in Englisch), die diese Lücken noch weiter darstellt, und eine Liste mit Studien, die unsere Kritik an Spekulation bzw. bestimmten, exzessiven Formen davon, untermauert.

Wir würden Sie bitten, diese Punkte in den Verhandlungen einzubringen. Natürlich würden wir uns auch freuen, das Ganze noch einmal in einem persönlichen Gespräch vertiefen zu können.

Zugehörige Dateien:
MiFID loopholes briefing April 2013.pdfDownload (301 kb)
Brief AStV MiFID Mai 2013.pdfDownload (634 kb)

Personen:
>Markus Henn