Anhörung zu Hochfrequenzhandel
16.01.2013: WEED kritisiert das Hochfrequenzhandelsgesetz der Bundesregierung als viel zu schwach.
Mit Hochfrequenzhandel sind computerbasierte Handelsformen gemeint, bei denen im Milli- und manchmal sogar Nanosekundenbereich Wertpapiere und Derivate an den Finanzmärkten gehandelt werden.
Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem sie den Problemen begegenen will, die mit Hochfrequenzhandel zusammenhängen. Dazu zählen eine neuartige Zulassung für Händler, stärkere Aufsicht, größere Mindespreisabstände (weil das den Händlern das Geschäft verdirbt) und die Bestimmung eines bestimmten Auftrag-zu-Handel-Verhältnis ("order to trade ratio" - weil die Händler sehr stark mit stornierten Aufträgen arbeiten).
Bei der Gesetzesanhörung am 16. Januar im Finanzausschuss des Bundestags kritisierte Markus Henn von WEED als einer der geladenen Sachverständigen vor Ort und in einer schriftlichen Stellungnahme das Gesetz als viel zu schwach. Wirklich starke Maßnahmen wie eine Mindesthaltedauer für Angebote oder Positionen, oder auch Verbote von bestimmten Handelsformen finden sich nicht im Gesetz.