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Gläubigerhaftung bei Finanzkrisen - Wechselkursstabilisierung - Börsenumsatzsteuer - Reform der Internationalen Finanzinstitutionen

Haftung der Gläubiger im Fall von Finanzkrisen (bail in)

Bisher stellte der IWF den Krisenländern Kredite zur Verfügung, mit denen diese die Forderungen der privaten Investoren beglichen haben (sogen. Bail out), so geschehen während der Finanz- und Währungskrisen von Mexiko bis Indonesien, Thailand und Russland. Dies kann dazu führen, dass leichtsinnig Risiken eingegangen werden, im Vertrauen darauf, dass im Falle einer Krise das Einspringen des IMF die Verluste in Grenzen hält. Krisenmanagement wird somit zum Schuldendienstmanagement, das nur dazu dient, Schuldendienstzahlungen an Gläubiger aufrecht zu erhalten.

Grundvoraussetzung für die stärkere Kostenbeteiligung privater Investoren (bail in) ist, den Schuldnerländern die Möglichkeit zur Zahlungseinstellung einzuräumen. Es wäre zumindest möglich, eine allgemein gültige, formalisierte Regelung zu finden, die bereits im Vornhinein festlegt, welche Lasten der Privatsektor im Krisenfall zu übernehmen hätte, z.B. durch Umschuldungsklauseln oder einen versichungsähnlichen Fonds. Oder Private Anlager könnten erst im Nachinein und von Fall zu Fall eingebunden werden (wie z.B. in Südkorea, Ecuador und bei der Rettung des LTCM Fonds geschehen).

Ein Internationales Insolvenzverfahren, das den Schuldnerländern das Recht auf Zahlungseinstellung einräumt und gleichzeitig Liquidität zur Verfügung stellt um die wichtigsten Engpässe innerhalb des betroffenen Landes überbrücken zu können, sollte eingerichtet werden. Es hätte noch einen Vorteil: eine größere Vorsicht auf Seiten der Anleger, denn es hätte disziplinierenden Charakter auf Investitionsentscheidungen großer institutioneller Investoren und Banken. Ein internationales Insolvenzverfahren sollte vor einem unparteiischen, von den Gläubigern und dem Schuldner besetzten Schiedsgericht abgewickelt werden. Gegenwärtig übt der Internationale Währungsfond (IWF) in Umschuldungsverhandlungen die Rolle des Gläubigers und gleichzeitig die Rolle des Richters.

Siehe auch WEED-Arbeit zu Thema Staateninsolvenzverfahren unter dem Themenbereich Verschuldung.


Stabilisierung der Wechselkurse

Wechselkursschwankungen wirken sich negativ auf internationale Handelsgeschäfte aus, die durch diese Schwankungen unberechenbarer und somit teurer werden. Auf- und Abwertungen werden immer mehr von der Eigendynamik der Finanzmärkte ausgelöst und verzerren realwirtschaftliche Prozesse. Währungen sind zu Spekulationsobjekten geworden.

Die Auswahl des "richtigen" Wechselkursmechanismus gestaltet sich für diese Länder schwierig. Yilmaz Akyüz, Chefökonom der UNCTAD kommt zu dem Ergebnis, dass "die globale Ökonomie nur dann eine größere systemische Stabilität erreichen kann, wenn das Wechselkursregime zwischen US-Dollar, Yen und Euro reformiert wird. Solange diese Leitwährungen instabil bleiben, werden auch Schwellenländer anfällig für Währungskrisen sein" (Akyüz 2000). Voraussetzung hierfür wäre es, die Stabilität der Wechselkurse wieder als "gemeinschaftliches Gut" anzusehen, das es durch internationale Zusammenarbeit zu garantieren gilt.


Einführung einer Börsenumsatzsteuer

Die Möglichkeit, Aktien und Anleihen wieder verkaufen zu können, soll die effiziente Lenkung von Finanzmitteln erleichtern. Diese Lenkungseffizienz wird heute jedoch weitgehend durch die kurzfristige Perspektive der Finanzanleger unterdrückt. Die Finanzierungsfunktion von Aktien und Anleihen ist gegenüber der kurzfristigen Gewinnmitnahme in den Hintergrund getreten. Schnelle Zu- und Abflüsse bewirken keine effiziente Lenkung von knappem Kapital, sondern Unsicherheit bei den Unternehmensleitungen und Beschäftigten. Zur Entschleunigung der Wertpapiermärkte und um eine stärkere Bindung an die Finanzierungsfunktion wieder her zu stellen, könnte eine Börsenumsatzsteuer (z.B. in Höhe von 1%) eingeführt werden, die nur auf den Sekundärhandel mit Aktien und Anleihen erhoben wird. Diese Steuer die es in London und Singapur schon gibt, würde den Anreiz vermindern, diese Bestände zu verkaufen, und gleichzeitig die Finanzierung von Investitionen nicht belasten.


Reform der Internationalen Finanzinstitutionen

IWF und Weltbank sind in ihrer gegenwärtigen Form nach wie vor ungeeignet, einen Beitrag zu einer demokratischen Reform des internationalen Finanzsystems zu leisten. Ihre Politik muss transparenter werden, Macht und Mandat des IWF sollte eingeschränkt werden und eine grundlegende Stimmrechtsreform muss den Entwicklungs- und Schwellenländern den Einfluss sichern, der ihnen eine sozial gerechte und ökologisch tragfähige Entwicklung ermöglicht.

Siehe auch Weed-Arbeit zum Thema Demokratisierung / Reform der Internationalen Finanzinstitutionen