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Elektronikbranche nachlässig beim Schutz von Menschenrechten und Umwelt: "EU-Lieferkettengesetz muss liefern!"

08.02.2023: Damit Menschenrechte und Umwelt in IT-Lieferketten wirksam geschützt werden, braucht es starke gesetzliche Vorgaben für Unternehmen durch das EU-Lieferkettengesetz, fordert WEED.

Berlin, 08. Februar 2023 - Unternehmen in der Elektronikbranche erfüllen ihre Sorgfaltspflichten nur unzureichend, um Missstände in ihren Rohstofflieferketten zu verhindern. Das zeigt eine aktuelle Studie der Nichtregierungsorganisation Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung - WEED e.V., die die Rohstoffansätze von 17 weltweit führenden IT-Herstellern untersucht. Anlässlich der Abstimmung im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments zum EU-Lieferkettengesetz am 09. Februar fordert WEED daher ambitionierte gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt durch Unternehmen.

"Bei der Förderung der für die Produktion von Smartphones, Tablets und Laptops benötigten Rohstoffe sind Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung noch immer weitverbreitet. Zu nennen sind etwa Kinder- und Zwangsarbeit, gefährliche Arbeitsbedingungen in den Minen, Umweltverschmutzung und Gesundheitsrisiken für Menschen in den Abbauregionen", kritisiert Johannes Peter, Referent für Wirtschaft & Menschenrechte bei WEED. Während sich die Elektronikbranche bereits früh mit dem Thema Konfliktrohstoffe auseinandergesetzt hat, werden menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im Zusammenhang mit der Förderung und Weiterverarbeitung anderer Rohstoffe nur unzureichend von IT-Herstellern berücksichtigt, wie die Ergebnisse der WEED-Studie zeigen. Bis auf einzelne Vorreiterunternehmen hat der Großteil der untersuchten IT-Hersteller seit unserer letzten Untersuchung 2018 keine nennenswerten Fortschritte beim verantwortungsvollen Bezug von Rohstoffen gemacht.

"Damit bestätigt sich, was wir auch in anderen Sektoren wie bspw. der Automobilindustrie beobachten: Mit freiwilligen Ansätzen allein bewegen sich Unternehmen zu wenig. Es ist dringend notwendig, dass es wirksame gesetzliche Vorgaben gibt, die IT-Hersteller zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards verpflichten", fordert Peter. "Das derzeit auf EU-Ebene verhandelte EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein", so Peter weiter.

"Die rohstoffbezogenen Missstände in der Elektronikbranche zeigen deutlich: Besonders in tieferen Stufen der Lieferketten kommt es zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen. Daher müssen Sorgfaltspflichten vollumfänglich für die gesamte Lieferkette gelten und dürfen nicht - wie im deutschen Lieferkettengesetz - auf direkte Geschäftsbeziehungen begrenzt sein. Außerdem sollte die Elektronikbranche in der EU-Gesetzgebung als Risikosektor definiert werden" erklärt Peter. Zudem muss sichergestellt werden, dass außereuropäische Firmen in den Geltungsbereich der Regulierung fallen und die Schwellenwerte hierfür nicht zu hoch angesetzt werden. Bei den weltweit führenden IT-Herstellern handelt es sich überwiegend um US-amerikanische oder asiatische Unternehmen, die auf dem EU-Markt teils Milliardenumsätze erzielen, jedoch häufig nur wenige Beschäftigte in der EU haben.

Die Verhandlungen im Europäischen Parlament zum EU-Lieferkettengesetz gehen nun in die heiße Phase. Der federführende Rechtsausschuss im EU-Parlament (JURI) berät derzeit über eingereichte Änderungsvorschläge und wird am 23. März seine Position abstimmen, gefolgt von einer Abstimmung im Parlament voraussichtlich Ende Mai 2023. Seitens der Wirtschaftsverbände sowie der deutschen Bundesregierung und deutschen Abgeordneten im EU-Parlament wurde zuletzt versucht, das geplante EU-Gesetz deutlich abzuschwächen, wie eine aktuelle Recherche von Misereor und dem Global Policy Forum zeigt. Daher fordert Peter: "Das EU-Lieferkettengesetz muss den Schutz von Gemeinwohl, Umwelt und Menschenrechte in den Fokus setzen, nicht Partikularinteressen und Profite der Unternehmen."

Pressekontakte Johannes Peter, Referent für Wirtschaft & Menschenrechte, johannes.peter@weed-online.org, +49 30 275 822 49, +49 157 36218754

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