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Stellungnahme zum Durchführungsgesetzentwurf zur Konfliktmineralien-Verordnung

24.06.2019: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates

  

Ab dem 1.1.2021 werden EU-Importeure der Rohstoffe Coltan, Gold, Zinn und Wolfram verpflichtet sein, bestimmte menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Konflikten durchzuführen. Dies besagt die Konfliktmineralien-Verordnung 2017/821. EU-Verordnungen müssen nicht in nationales Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden, sondern gelten unmittelbar. Allerdings müssen die Mitgliedstaaten laut Verordnung Durchführungsgesetze u.a. zu Zuständigkeiten, Datenaustausch und Eingriffsbefugnisse erlassen. Anfang Juni 2019 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nun einen Referentenentwurf vorgelegt.

WEED und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich schon im Vorfeld für mehr Transparenz und wirksame Sanktionen eingesetzt. Unsere aktuelle Stellungnahme zum Referentenentwurf finden Sie hier und im Anhang der Meldung. Der Entwurf wird in dieser Form dem Versprechen des Koalitionsvertrages, die EU-Verordnung "mit starken Durchsetzungsbestimmungen" in nationales Recht umzusetzen, nicht gerecht.

Der Referentenentwurf des BMWi befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Der Entwruf und Stellungnahmen weiterer Verbände sind hier zu finden.

Zugehörige Dateien:
EU-KonfliktVO-Durchführungsgesetz_Stellungnahme-Juni-2019.pdfDownload (302 kb)