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Kartellrechtsreform: Industrielobby schießt gegen Kartellrechtsverschärfung und verteidigt Monopolmacht

08.12.2022: Die Initiative Konzernmacht beschränken, in der auch WEED mitarbeitet, kritisiert die jüngste Stellungnahme von zwölf Wirtschaftsverbänden unter Führung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), die vor der Kartellrechtsreform warnen

Bundeswirtschaftsminister Habeck hat einen Entwurf für die Verschärfung des Kartellrechts vorgelegt. Er umfasst unter anderem ein Instrument zur Entflechtung von Unternehmen mit zu viel Marktmacht. Dagegen läuft die Industrielobby Sturm, allen voran der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Warum die Indutrielobby hiermit den Mittelstand übergeht erfahrt ihr in der PM der www.forumue.de/themen/handel/konzernmacht-initiative/ [Initiative Konzernmacht beschränken]:

NGOs kritisieren Panikmache der Industrielobby gegen Kartellreform

Verschärfung des Kartellrechts sinnvoll/ Ampel muss standhaft bleiben

Nichtregierungsorganisationen kritisieren die Stellungnahme mehrerer Wirtschaftsverbände gegen die geplante Reform des Kartellrechts. Die vom BDI initiierte Stellungnahme sei überzogene Panikmache. Es sei richtig, dem Bundeskartellamt angesichts von Marktkonzentration und Digitalisierung mehr Befugnisse zu geben. Die Ampel-Koalition sollte sich von einseitiger Lobbyarbeit von Teilen der Unternehmensverbände nicht beeindrucken lassen und die Kartellreform wie geplant verabschieden, inklusive der Möglichkeit, Unternehmen zu entflechten. Die Initiative Konzernmacht beschränken kritisiert die jüngste Stellungnahme von zwölf Wirtschaftsverbänden unter Führung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), die vor der Kartellrechtsreform warnen. "Der BDI betreibt hier Panikmache, die sachlich nicht gerechtfertigt ist", kritisiert Max Bank von LobbyControl.

So sei es nicht richtig, dass diese Reform deutsche Unternehmen benachteilige. Kartellrecht gilt für alle Marktteilnehmer. Das Beispiel der englischen Kartellbehörde CMA zeige, dass nationale Kartellbehörden Unternehmen wie Meta zwingen können, eine Übernahme rückgängig zu machen und das amerikanische Unternehmen Giphy wieder abzuspalten. Auch das Kartellamt arbeitet bereits zu den amerikanischen Digitalkonzernen. Dies ist rechtlich durch das Auswirkungsprinzip von Art. 185 Abs. 2 GWB gedeckt. Dies würde auch für die erweiterten Befugnissen bei Sektor-Untersuchungen gelten. "Die Politik müsse hier Kurs halten und die Kartellrechts-Reform wie geplant umsetzen. Die Positionen von BDI & Co. decken keineswegs das gesamte Spektrum an Unternehmenspositionen ab", so Bank. "Gute Wirtschaftspolitik heißt nicht, primär die Interessen der großen Unternehmen im Blick zu haben, sondern das Gemeinwohl und die Gesamtstruktur der Wirtschaft. Die Unterbindung von Monopolmacht über das Kartellrecht stärkt die Innovationskraft der Wirtschaft in Zeiten der Transformation." Das Wirtschaftsministerium plant, dass das Bundeskartellamt nach einer sogenannten Sektoruntersuchung den Verkauf von Unternehmensteilen als ultima ratio anordnen kann. Bei Wettbewerbsverstößen sollen zudem wirtschaftliche Vorteile leichter abgeschöpft werden. "Diese Reformen sind sinnvoll und werden von der Zivilgesellschaft begrüßt", erklärt Nelly Grotefendt vom Forum Umwelt und Entwicklung für die Initiative Konzernmacht beschränken. "Kartellbehörden müssen in schwerwiegenden Fällen übermächtige Konzerne entflechten, das heißt aufspalten können. Denn die Konzentration von wirtschaftlicher Macht schadet der Demokratie, der Gesellschaft und auch der Wirtschaft. Sie schwächt Innovation und erschwert die nötige Transformation zu einer nachhaltigen und resilienten Wirtschaft und Gesellschaft." Nach den Vorstellungen der NGOs sollte die Bundesregierung bei der Reform sogar weitergehen. Sie sollte die Ausnahme streichen, dass eine Entflechtung von Unternehmensteilen nicht möglich sei, deren Übernahme in den letzten fünf Jahren kartellrechtlich genehmigt wurde. Gerade in dynamischen Sektoren und durch die Digitalisierung könne es Fehleinschätzungen bei der Fusionskontrolle geben. Die Möglichkeit der Entflechtung sollte auch in diesen Fällen gegeben sein. Generell sollte die Fusionskontrolle weiter gestärkt und die Schwellen für die Annahme einer marktbeherrschenden Stellung gesenkt werden. Weiteres Material

  • Stellungnahme der Initiative Konzernmacht beschränken zur aktuellen GWB-Novelle
  • Analyse von LobbyControl zur Rolle des BDI in der Kartellpolitik
  • Die vom BDI initiierte Stellungnahme von zwölf Wirtschaftsverbänden
  • Begrüßung der Verschärfung des Kartellrechts durch den Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW)
  • Zivilgesellschaftliches Statement für Entflechtungen (2021)

Kontakt Nelly Grotefendt Referentin Politik Forum Umwelt und Entwicklung Tel.: 030 67 81 775 93 grotefendt@forumue.de

Dr. Max Bank Researcher & Campaigner LobbyControl Tel.: 030 467 26 72 11 m.bank@lobbycontrol.de

Zugehörige Dateien:
Pressemitteilung_GWB-Novelle_07-12-22.pdfDownload (125 kb)

Personen:
>Tina Haupt