Startseite Kontakt
Veranstaltungen / Aktionen

Fairplay für die Eine Welt

09.01.2024 | Digitales Multiplikator*innen Seminar zum Thema Sport, globale Lieferketten und Fairer Handel am 18.01.25 // 10-12 Uhr

Mehr erfahren



Bundestag beschließt Lieferkettengesetz: "Noch nicht am Ziel, aber endlich am Start"

21.06.2021: Das Lieferkettengesetz ist endlich da. WEED begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes als wichtigen Schritt zu mehr Gerechtigkeit in globalen Lieferketten. Allerdings wurde das Gesetz in zentralen Punkten stark verwässert. Für uns ist klar: Wir sind noch nicht am Ziel, aber endlich am Start! Hier findet Ihr eine ausführliche Bewertung des Gesetzes.

  

Auf den letzten Metern dieser Legislaturperiode hat der Bundestag am 11. Juni das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet. Damit gibt es in Deutschland nun endlich einen verbindlichen Rahmen zur Regulierung unternehmerischer Sorgfaltspflichten. Dies kann als wichtiger Erfolg der Zivilgesellschaft gefeiert werden. Zusammen mit der Initiative Lieferkettengesetz hat WEED lange dafür gekämpft. Gleichzeitig wurden zentrale Forderungen der Zivilgesellschaft nicht umgesetzt. Auf Druck der Wirtschaftslobbyisten haben das Wirtschaftsministerium und viele Unions-Abgeordnete das Gesetz an entscheidenden Stellen abgeschwächt. Wir ziehen daher ein gemischtes Fazit:

Das neue Gesetz

  • leitet in Deutschland einen dringend notwendigen Paradigmenwechsel ein: Weg von
  • rein freiwilliger Corporate Social Responsibility hin zu verbindlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Vorgaben für Unternehmen.

  • legt Sorgfaltspflichten fest, die sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) orientieren und grundsätzlich die gesamte Lieferkette erfassen.
  • legt Unternehmen bestimmte umweltbezogene Pflichten auf.
  • regelt eine solide behördliche Durchsetzung, nach der eine Behörde die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kontrolliert und Nichteinhaltung sanktioniert. Dadurch sollen
  • Unternehmen ihr Verhalten ändern und vorsorgende Maßnahmen ergreifen, um Schäden zu vermeiden.

  • unterläuft in Bezug auf die Reichweite der Sorgfaltspflicht, die Beteiligung von Betroffenen am Sorgfaltsverfahren sowie auf die Wiedergutmachung zum Teil die Vorgaben der UNLP.
  • schafft neben den bestimmten umweltbezogenen Pflichten keine Generalklausel, die auch Biodiversität und Klimaauswirkungen berücksichtigt.
  • schafft keine eigene Anspruchsgrundlage für Betroffene, um einfacher Schadensersatz für erlittene Schäden vor deutschen Gerichten einklagen zu können.

Eineausführliche Analyse der Initiative Lieferkettengesetz findet Ihr im verlinkten Dokument.

Zugehörige Dateien:
Initiative-Lieferkettengesetz_Analyse_Was-das-neue-Gesetz-liefert.pdfDownload (515 kb)