Neuerscheinung: Sie riefen Dienstleistungen und es kamen Migranten
02.02.2006: Die Regelung der Arbeitsmigration im Rahmen des GATS
Im Rahmen des WTO-Dientleistungsabkommens GATS wird nicht nur über der Handel mit Dienstleitungen, sondern auch die die grenzüberschreitende Migration von Arbeitskräften verhandelt. Die temporäre Migration soll im Dienstleistungssektor schrittweise liberalisiert werden. Diese Ausweitung des GATS zu einem Migrationsabkommen ist höchst problematisch. Den Entwicklungsländern droht die Abwanderung ihrer qualifizierten Arbeitskräfte. Doch auch die Arbeitsmigranten selbst werden in ihren Rechten beschnitten: Migranten sind keine handelbare Ware! Letztendlich wird weltweit eine neue Dimension des Standortwettbewerbs eingeleitet: Unterschiedlichen Löhne und Arbeitsrechte treten unmittelbar zueinander in Konkurrenz und setzen eine Abwärtsspirale bei Lohn- und Sozialstandards wird in Gang. Die Studie gibt eine Einführung in das Thema GATS und Arbeitsmigration. Sie stellt die unterschiedlichen Interessen von Entwicklungsländern und Industrieländern in den Verhandlungen dar und schildert die Interessen europäischer Dienstleistungsunternehmen. Es wird nach den Auswirkungen einer so genannten ‚GATS-Migration’ gefragt. Aus einer Perspektive, die die sozialen Rechte der Arbeitsmigranten in den Vordergrund stellt und entwicklungspolitische und arbeitnehmerrechtliche Interessen berücksichtigt, wird die Behandlung der Migration im Rahmen des GATS kritisiert.
Aus dem Inhalt:
- Arbeitsmigration als Gegenstand globaler Handelspolitik
- Dienstleistungsbeschäftigte im globalen Wettbewerb
- Unternehmenslobby für die Liberalisierung der ‚GATS-Migration’
- Ökonomische Entwicklung durch ‚GATS-Migration’? Entwicklungsländer zwischen Brain Drain und Brain Gain
- Arbeitnehmerperspektive in Nord und Süd
- Gegenkräfte und politische Forderungen
Bonn 2005, 65 Seiten
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