Zur Modernisierung des Vergaberechts
01.12.2015: Die Vergaberechtsmodernisierung hat WEED auf europäischer und auf deutscher Ebene durchgehend begleitet. Die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinien bleibt hinter den Möglichkeiten zurück, da die Spielräume für einen umweltverträglichen und sozial verantwortlichen Einkauf der öffentlichen Hand nur ungenügend genutzt wurden.
Die Bundesregierung arbeitet zurzeit an der nationalen Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU: Am 18. April 2016 soll das Vergabemodernisierungsgesetz in Kraft treten. Außerdem hat das Wirtschaftsministerium den Entwurf für die zugehörige Rechtsverordnung vorgelegt, die unter anderem Fragen zu Gütezeichen und Unterauftragnehmern regelt.
Im Gesetzes- sowie im Rechtsverordnungsentwurf hat die Bundesregierung die Spielräume, die die EU-Vergaberichtlinie den Mitgliedsstaaten zur Einforderung ökologischer und sozialer Standards gegeben hat, nur unzureichend genutzt. Die WEED-Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte war am 9.11.2015 als Sachverständige bei der Anhörung zum Gesetz und am 17.2.2016 zur Verordnung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie geladen und hat im Verlauf des Gesetzesprozesses die unten aufgeführten Stellungnahmen verfasst.
Zusammen mit CorA, Germanwatch und tdh hat WEED öffentlich an die Bundesregierung appelliert, keine Kinderarbeit bei öffentlich eingekauften Waren zuzulassen.