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Infoblätter: Berliner Vergabegesetz und Leitfäden zu nachhaltiger Beschaffung

19.09.2013: In zwei verschiedenen Infoblättern können die aktuellen Handlungsspielräume für eine nachhaltige Vergabe in Berlin nachgelesen werden.

   Infoblätter: Berliner Vergabegesetz und Leitfäden zu nachhaltiger Beschaffung

Öffentliche Einrichtungen in Berlin geben jedes Jahr etwa 5 Mrd. € aus, um sowohl Dienstleistungen und Waren zu beschaffen als auch Bauvorhaben umzusetzen. Dadurch kommt der öffentlichen Hand eine große Nachfragemacht zu. Sie ist in der Lage die Anbieterseite zu beeinflussen. Häufig werden entlang der Lieferkette von beschafften Gütern Menschen- und Arbeitsrechte verletzt. Durch die Nachfrage von Waren aus nachhaltiger Produktion haben öffentliche Einrichtungen die Möglichkeit zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen entlang der Lieferkette beizutragen. Mit dem Inkrafttreten des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) ist der Weg für eine nachhaltige Beschaffung, bei der Mindestlöhne und ökologische Standards eingehalten sowie Frauen gefördert werden, geebnet worden. In dem Infoblatt "Berliner Vergabegesetz und nachhaltige öffentliche Beschaffung" kann detailliert nachgelesen werden, welche Kriterien in das Vergabeverfahren aufgenommen werden müssen aber auch welche Schwierigkeiten trotz des Gesetzes bestehen bleiben.

In dem Infoblatt "Leitfäden nachhaltige Beschaffung" finden Sie weiterführende Informationen sowohl zur Zertifizierung und den Hintergründen verschiedener Produktgruppen als auch Leitfäden zur Umsetzung nachhaltiger Beschaffung.

Zugehörige Dateien:
Infoblatt Vergabegesetz.pdfDownload (183 kb)
Infoblatt Leitfäden Beschaffung.pdfDownload (183 kb)