Podiumsdiskussion: FAIRgabe im zweiten Anlauf? Chancen einer sozialen, fairen und ökologischen Vergaberechtsreform
11.02.2009: Einladung zur öffentlichen Diskussionsveranstaltung Abgeordnetenhaus Berlin, Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin, 11.2.09, 19.00-21.00 Uhr
Einlass: 18.30 Uhr
PROGRAMM
- ab 18.30 Uhr Einlass - Infostände
- 19.00 - 19.45 Uhr: FAIRgabe im zweiten Anlauf? - Chancen einer sozialen, fairen und ökologischen Vergaberechtsreform in Berlin.
- 19.45 - 20.30 Uhr offene Diskussion mit Publikum
Michael Müller, Landes- und Fraktionsvorsitzender, SPD Berlin
Stefan Liebich, wirtschaftspolitischer Sprecher; Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus
Felicitas Kubala, umweltpolitische Sprecherin, Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN
Peter Fuchs, FAIRgabe-Bündnis Berlin/ WEED e.V.
Eintritt frei
ANFAHRT
S-Bahn und U-Bahn: mögliche Anfahrt mit der S1, S2 und S 25 sowie der U2 bis zur Haltestelle Potsdamer Platz
VERANSTALTER
- DGB
- ver.di Berlin-Brandenburg
- BER e.V.
- INKOTA netzwerk e.V.
- BUND
- IG Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirk Berlin
- WEED e.V.
In Kooperation mit der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die LINKE.
Gefördert aus Mitteln des BMZ.
HINTERGRUND
Das Land Berlin vergibt jedes Jahr Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Wert von ca. 5 Mrd. Euro. Im Frühjahr 2008 verabschiedete das Abgeordnetenhaus ein neues Vergabegesetz, in dem die Tariftreue und ein Mindestlohn von 7,50 Euro für öffentliche Aufträge Berlins festgeschrieben wurden. Gewerkschaften sowie Umwelt- und Entwicklungsorganisationen begrüßten die Regelungen dieses Gesetzes gegen Lohndumping, kritisierten aber auch die fehlenden sozial-ökologischen Kriterien, die fehlende Förderung des Fairen Handels oder der Geschlechtergerechtigkeit. Darüber hinaus mangelte es an einer unabhängigen Kontrollinstitution sowie klaren Zeit- und Umsetzungsplänen des Landes Berlin für eine sozial-ökologische Beschaffung. Aufgrund eines skandalösen EuGH-Urteils vom April 2008 muss nun das Berliner Vergaberecht erneut überarbeitet werden. Wie wirkt sich das EuGH-Urteil auf die Beschaffung in Berlin aus? Wie lauten die Pläne des Senats und der Fraktionen im Abgeordnetenhaus? Wie stehen im ‚zweiten Anlauf‘ die Chancen einer sozialen, fairen und ökologischen Vergaberechtsreform in Berlin?
Ein politisches Beispiel aus einer anderen Stadt: Beschluss der Stadt Neuss vom 17.2.2006:
"Die Stadt Neuss fühlt sich seit Jahren der Förderung des fairen Handels besonders verpflichtet und beabsichtigt, die Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO zur Beachtung von Sozialstandards, das Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit und die UN-Kinderrechtskonvention noch stärker als bisher im städtischen Beschaffungs- und Vergabewesen zu berücksichtigen. (...) Bei Ausschreibungen und Vergaben von Dienstkleidung / Lederwaren / Stoffen, Spielwaren und Natursteinen durch die Stadt Neuss wird künftig folgender Passus aufgenommen: "Berücksichtigung finden nur Produkte, die unter Beachtung der Sozialstandards der Internationalen Arbeits-Organisation ILO Nr. 29/105, 87,98,100,111 und 138 und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit oder im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 32 - 37 hergestellt sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zur Umsetzung der o.g. Kernarbeitsnormen und zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Der Nachweis ist von den Herstellern entweder durch ein Fair-Trade-Label oder durch eine Selbstverpflichtung in Form eines Sozialkodexes für sich und ihre Zulieferer zu erbringen, der durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert wird."
Weitere Informationen:
Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung (WEED)Peter Fuchs
Fon 030 - 275 82 614
Mobil: 0177 - 633 49 00
E-Mail: Peter.Fuchs@weed-online.org