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Stellungnahme zur "Lizenzschranke" für Unternehmen

28.03.2017: WEED vertritt das Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland in der Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (BT-Drucksache 18/11233) am 29. März 2017.

  

Grundsätzlich wird das Gesetz als eine notwendige nationale Maßnahme begrüßt, auch wenn das Netzwerk Steuergerechtigkeit die G20/OECD-Beschlüsse zu Lizenzen weiterhin für falsch hält. Der Begriff der "substanziellen Geschäftstätigkeit" ist jedoch mit den G20/OECD-Beschlüssen konform. Die Abzugsbeschränkung bei Aufwendungen für Rechteüberlassungen ist sinnvoll und rechtmäßig, aber zu kurz gegriffen. Auch das Mindeststeuerniveau halten wir für angemessen und nötig. Denoch sind weitergehende Maßnahmen gegen Gewinnverscheibung nötig.

Zugehörige Dateien:
NWSG_Stellungnahme_Rechteüberlassung.pdfDownload (67 kb)

Personen:
>Markus Henn