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Nach Cancún

01.05.2004: Internationale Handelspolitik zwischen multilateraler, regionaler und bilateraler Freihandelsstrategie

Auch Monate nach dem Scheitern der 5. WTO-Ministerkonferenz in Cancún dümpelt die Welthandelsrunde noch weitgehend als Hängepartie vor sich hin. Doch unabhängig von möglichen weiteren "Fortschritten’ auf multilateraler Ebene (die ja durchaus entwicklungspolitische Rückschritte bedeuten können) tut sich eine Menge in der internationalen Handelspolitik. Stärkeres Gewicht gewinnt dabei das Zusammenspiel von multilateraler Politik einerseits und bilateralen/regionalen Prozessen andererseits. Für einen möglichen Strategiewechsel der handelspolitischen Schwergewichte, in dessen Rahmen nun möglicherweise bilateralen Verhandlungen ein größerer Stellenwert eingeräumt wird, sprechen unter anderem die Äußerungen führender Vertreter der USA und der EU in Cancún sowie die derzeitige Dynamik von handelspolitischen Prozessen außerhalb der WTO.

Scharfe Worte fand z.B. Robert B. Zoellick, US- Handelsbeauftragter: "Amerika wird nicht auf die "Won’t-do’-Länder warten (...) Während die WTO-Mitglieder über die Zukunft sinnieren, werden die USA nicht warten: Wir werden mit den "Can-do’-Ländern Richtung Freihandel voranschreiten." drohte er in einem Financial Times-Leitartikel am 22. September 2003. Seither schlossen die USA u.a. mit den zentralamerikanischen Staaten (Central American Free Trade Agreement, CAFTA) sowie mit Australien und Marokko jeweils neue weitreichende Freihandelsverträge, ringen weiter um ein möglichst weitgehendes panamerikanisches Abkommen (Free Trade Area of the Americas, FTAA) und begannen eine Reihe neuer bilateraler Verhandlungen.

Die EU formuliert ihre Strategie zumeist etwas weniger aggressiv als die USA, unterhält aber bereits eine Vielzahl bilateraler Abkommen (vgl. Box1) und treibt derzeit u.a. mit den AKP- und den Mercosur-Staaten weitreichende Liberalisierungsprozesse voran (vgl. Kasten 2). Die USA und die Europäische Kommission verfolgen also ihre handelspolitischen Ziele der Liberalisierung und Deregulierung auf unterschiedlichen Ebenen: Multilateral in der WTO, regional mit verschiedenen Entwicklungsländergruppen und bilateral mit einzelnen Staaten. Gleich der Fahrt auf einer mehrspurigen verstopften Autobahn wechseln sie dabei geschickt die Fahrbahnen, um möglichst schnell an das Fahrtziel Freihandel zu gelangen.

Bei zivilgesellschaftlichen Bemühungen um eine entwicklungs- und gerechtigkeitsorientierte Handelspolitik ist daher von zentraler Bedeutung, den Blick über den Tellerrand der WTO zu erweitern und das bislang vernachlässigte Zusammenwirken der verschiedenen handelspolitischen Ebenen besser zu erfassen. Dabei sollten die folgenden Ausgangsüberlegungen leitend sein:

  1. Das wohlfeile Loblied auf den "Multilateralismus", die "globalen Regeln" und die "Herrschaft des Rechts" (rule of law) in der WTO ist in hohem Maße von Interessen geleitet. Zwar sind auf globale Probleme auch globale Antworten (sprich: Multilateralismus) zu suchen, aber "Multilateralismus’ per se ist keineswegs ein Garant für gerechte Handelsregeln. Entwicklungs- und wirtschaftspolitisch notwendig ist vielmehr eine kritische Analyse bestehender Regeln und Verhandlungsprozesse mit Blick auf ihre Folgen für die Armen und Marginalisierten.
  2. Die Drohung der USA und der EU in und seit Cancún zu verstärkten bilateralen Bemühungen ist ernst zu nehmen. Sie ist jedoch weder wirklich neu, noch darf sie als Alternative zum multilateralen Agieren der handelspolitischen Großmächte missverstanden werden. Bilaterale und regionale Verträge stellen eine Ergänzung, keine Alternative zu multilateralen Verträgen dar - und fungieren teilweise auch als Versuchs- oder Erpressungsinstrument gegenüber widerständigen Entwicklungsländern.
  3. In Europa und Deutschland vorrangig auf den "bösen Uni- und Bilateralismus" der USA zu verweisen, ist eifriges Steinewerfen im Glashaus. Abgelenkt wird dabei nämlich von der ebenfalls offensiven bilateralen Handelspolitik der EU (vgl. Ausgabe 1/2004, S. 10).
  4. Ferner ist gerade Deutschland Weltmeister im Bilateralismus - zumindest bei den Bilateralen Investitionsabkommen (BITs), die bis dato wenig beachtet die Interessen transnational agierender deutscher Konzerne absichern. Eine explizit soziale, ökologische oder entwicklungspolitische Orientierung bleibt demgegenüber außen vor.
  5. Aufgabe für entwicklungsorientierte handelspolitische Arbeit ist es:
    • nicht mehr nur auf die WTO zu schauen, sondern auch zu einer genaueren Analyse des Zusammenhangs von Multilateralismus und Bilateralismus (sowie der EU-internen Binnenmarktstrategie!) zu kommen;
    • dabei die "WTO-plus"-Agenda (z.B. in BITs, in den Cotonou-Folgeverhandlungen oder den EU-Mercosur-Verhandlungen) aufzuspüren
    • und gemeinsam mit Bewegungen und Partnern im Süden die herrschenden, überwiegend neoliberal orientierten, handelspolitischen Mehrebenen-Strategien (bilateral, regional, plurilateral, multilateral) zu kritisieren und ihnen Alternativen für eine global gerechte Welthandelsordnung entgegenzusetzen.

Laufende Verhandlungen über Handelsabkommen der EU mit Ländern des Südens
Staaten (-gruppe) Verhandlungsziel gepl. Abschluss
AKP-Staaten (2002) WPA 2007
Golfrat (1990) FTA ?
Mercosur (2000) FTA 2004
Mittelmeeranrainer (1995) FTA 2010
Syrien (1998) EMAA 2004
Anmerkungen:

EMAA - Euro-Mediterranes Assoziierungsabkommen
FTA - Freihandelsabkommen;
WPA - (Regionale) Wirtschafts- partnerschaftsabkommen.

Jahr des Verhandlungsbeginns in Klammern.

Quelle:

Europäische Kommission, Generaldirektion Handel - September 2002

Bestehende Handelsabkommen der EU mit Ländern des Südens
Klassische Assoziierungsabkommen
Kooperationsabkommen
Malta (1970)
Türkei (1963)
Zypern (1972)
Ägypten (1977)
Algerien (1976)
Jordanien (1977)
Libanon (1977)
Syrien (1977)

Handels- und Assoziierungsabkommen der 2. Generation

Ägypten (Juni 2001, in Ratifizierung)
AKP-Staaten (Rahmenabkommen Juni 2000)
Algerien (April 2002)
Chile (November 2002, in Ratifizierung)
Israel (Juni 2000)
Jordanien (Mai 2002)
Libanon (Juni 2002)
Marokko (März 2000)
Mexiko (Juli 2000)
Palästinensische Autonomiebehörde (Juli 1997)
Südafrika (Juli 2000)
Tunesien (März 1998)

Quelle: Europäische Kommission, GD Handel - September 2002. Die Abkommen mit Jordanien und Mexiko sind bislang nicht bei der WTO notifiziert. Der Wortlaut des Abkommens mit Ägypten ist bislang nicht verfügbar.

Michael Frein (Evangelischer Entwicklungsdienst, EED) & Peter Fuchs (Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung, WEED)

Weitere Infos: eed; weed; wto-runde.de; epawatch

leicht verändert erschienen in: Blickpunkt Welthandel Ausgabe 2, April 2004, S. 10-11

     
 

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