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Fairplay für die Eine Welt

09.01.2024 | Digitales Multiplikator*innen Seminar zum Thema Sport, globale Lieferketten und Fairer Handel am 18.01.25 // 10-12 Uhr

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Das Berliner FAIRgabe-Bündnis

01.01.2015: - setzt sich seit 2007 für eine soziale, ökologische und faire Vergabe und Beschaffung ein.

Das Berliner FAIRgabe-Bündnis besteht seit 2007 aus umwelt- und entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen sowie aus Gewerkschaften. Gemeinsam setzen sie sich dafür ein, dass Aufträge aus öffentlicher Hand unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und fairer Kriterien vergeben werden. Denn: Ob Güter, Dienstleistungen oder Bauaufträge - das Land Berlin gibt Jahr für Jahr gewaltige Summen aus. Das FAIRgabe-Bündnis macht Lobby-, Kampagnen- und Öffentlichkeitsarbeit, um die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung an die Verantwortung der öffentlichen Hand zu erinnern.

Zurzeit besteht das FAIRgabe-Bündnis aus: Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin Brandenburg, BUND Berlin, Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag (BER), Germanwatch und WEED.

Forderungen an die Berliner Vergabepolitik 2016-2021

Punkt 1: Berlin braucht ein modernes Einkaufsmanagement.

Berlin braucht ein strategisches Konzept zur Professionalisierung der Vergabestellen und zur Bündelung der Kompetenzen, sodass die Anforderungen an den Einkauf, die im Berliner Vergabegesetz formuliert werden, in der Praxis umgesetzt werden. Die Vermittlung der erforderlichen Sachkenntnisse muss entsprechend in der Aus- und Weiterbildung verankert werden. Die Professionalisierung und Bündelung der Kompetenzen würde den Dienststellen die Durchführung von Vergabeverfahren erleichtern, zugleich Synergien schaffen und Kosten sparen. Eine Bündelung der Kompetenzen kann in Form von verstärkten Kooperationen auf Bezirksebene stattfinden, oder, ähnlich wie es bereits beim Einkauf von IT-Produkten über das IT-Dienstleistungszentrum gewährleistet wird, über eine Bündelung für bestimmte Produktgruppen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Erstellung eines zentralen elektronischen Einkaufskatalogs für alle Vergabestellen, in dem ökologische und soziale Kriterien umfassend Berücksichtigung finden.

Punkt 2: Berlin muss seine Vergabepolitik transparent umsetzen.

Der Berliner Senat muss laut Gesetz alle zwei Jahre einen Vergabebericht verfassen, der die Wirkung des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes sowie die Arbeit der Vergabestellen untersucht. Der erste Bericht hat diese Vorgaben nicht erfüllt. Auch die Kontrolle des vergabespezifischen Mindestlohns und der Tariftreue (allgemeinverbindliche Tarifverträge) ist nach wie vor ungenügend. Die öffentlichen Auftraggeber müssen in enger Zusammenarbeit mit der Kontrollgruppe die effektive Umsetzung der vorgegebenen Stichprobenkontrollen garantieren und die beauftragten Unternehmen daher vertraglich zur Einhaltung der gemäß BerAVG geforderten Unterlagen verpflichten. In der Praxis wird das in vielen Fällen vertraglich nicht festgehalten, was eine Kontrolle unmöglich macht. Die Kontrollgruppe muss entsprechend personell weiter aufgestockt werden.

Punkt 3: Ein sozial- und ökologisch verantwortlicher Einkauf beginnt niedrigschwellig.

Die Anhebung der Wertgrenzen von 500 auf 10.000 EUR, die am 17. Juni 2012 in Kraft trat, nimmt den niedrigschwelligen Bereich mit leicht und unbürokratisch erfassbaren Produktgruppen aus dem Anwendungsbereich heraus. Ein Großteil der Beschaffungen - insbesondere auf Bezirksebene - liegt unterhalb der Wertgrenzen. Die Anhebung der Wertgrenzen bringt nicht etwa die versprochene Entbürokratisierung, sondern kommt in einigen Bereichen einer Aushebelung des Gesetzes gleich. Sie sollten daher auf 500 EUR gesenkt werden.

Punkt 4: Berlin sollte sich wirtschaftspolitische Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von Handelsabkommen erhalten.

Die geplanten Handels- und Investitionsschutzabkommen CETA und TTIP betreffen auch die Vergabepolitik auf Landesebene. Es besteht die Gefahr, dass die Anwendung und Weiterentwicklung sozialer und ökologischer Vergabekriterien durch die Handelsabkommen deutlich eingeschränkt wird. Das Berliner FAIRgabe-Bündnis fordert daher die Parteien im Abgeordnetenhaus und den Senat auf, sich im Bundesrat gegen die geplanten Abkommen CETA, TTIP und TISA auszusprechen und stattdessen für alternative Handelsabkommen auf der Grundlage eines fairen Handels einzusetzen.

Punkt 5: Berlin muss klare Vorgaben für die Berücksichtigung sozialer Kriterien schaffen.

Die bisherigen Rundschreiben der Berliner Senatsverwaltung zu den ILO-Kernarbeitsnormen sind lückenhaft und enthalten nur vereinzelte und veraltete Rechercheempfehlungen. Ähnlich wie für ökologische Kriterien, muss eine entsprechende produktspezifische Verwaltungsvorschrift zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 8 des Vergabegesetzes erarbeitet werden. Zuletzt hatte auch die Reform der Vorgaben zur öffentlichen Beschaffung auf europäischer Ebene ein klares Signal in diese Richtung gesetzt: Die im Januar 2014 angenommenen EU-Richtlinien stärken die Anreize und die Vorgaben zu einem sozial und ökologisch verantwortlichen Einkauf der öffentlichen Hand. Zum 18. April 2016 treten auch auf Bundesebene diese neuen Vorgaben in Kraft. Eine Verwaltungsvorschrift zur Beachtung der sozialen Kriterien muss Vorgaben zu glaubwürdigen Nachweisen und Siegeln enthalten, sollte bundesweite Synergien nutzen (etwa Hinweise auf den Kompass Nachhaltigkeit und das Portal Siegelklarheit des BMZ, u.a.) und die Expertise der Zivilgesellschaft in Berlin einbeziehen

Punkt 6: Berlin braucht eine koordinierte Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft.

Es muss, wie im Gesetz festgehalten, alle zwei Jahre ein Vergabebericht veröffentlicht werden, im Rahmen dessen die Gewerkschaften, sowie die Verbände der Umwelt- und Entwicklungspolitik umfassend angehört werden sollten. In der Verwaltung sollte darüber hinaus eine Kompetenzstelle aufgebaut werden, die Beschaffungs-stellen beratend zur Seite steht, u.a. zu glaubwürdigen Nachweisen, und Lösungswege für die Umsetzung einer nachhaltigen und fairen Beschaffung erarbeitet. Wie in anderen Bundesländern und Städten (beispielsweise der Beirat in Bremen, oder der Münchner Arbeitskreis "Weiteres Vorgehen in der fairen Beschaffung"), sollte das Land Berlin einen Arbeitskreis unter politischer Leitung gründen, der kontinuierlich die Weiterentwicklung der sozial- und ökologisch verantwortlichen Beschaffung vorantreibt und etwa einen Aktionsplan zur Umsetzung des BerlAVG entwickelt. In diesem Arbeitskreis sollten alle wichtigen Akteure aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft vertreten sein.

Hier geht es zum Wegweiser für einen sozial und ökologisch verantwortlichen Einkauf der Berliner Bezirke

Zugehörige Dateien:
Wegweiser nachhaltige Beschaffung Berliner Bezirke_Jan17.pdfDownload (193 kb)