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Aus der Krise nichts gelernt? Liberalisierung von Finanzdienstleistungen in neuen EU-Handelsabkommen

24.06.2009: Das neue Arbeitspapier "Aus der Krise nichts gelernt?" legt folgenden Widerspruch offen: Einerseits sind sich Experten und Staatschefs einig, dass es einer Re-Regulierung der Finanzmärkte bedarf. Andererseits drängt die EU in neuen Handelsabkommen auch bei den Finanzdienstleistungen auf weitere Liberalisierungen.

  

Zunächst zeigt das Arbeitspapier bestehende Verpflichtungen im Handel mit Finanzdienstleistungen nach dem GATS (dem Dienstleistungsabkommen in der WTO) auf. Dazu zählen Zugang zu ausländischen Märkten, Inländerbehandlung, Meistbegünstigung und Einschränkungen für die Kontrolle des Zahlungs- und Kapitalverkehrs. Ein Großteil der im GATS festgeschriebenen Rechte gilt allerdings nur für solche Finanzdienstleistungen, die der Gaststaat in einem rechtsverbindlichen Anhang zum GATS ausdrücklich aufgelistet hat. Anschließend wird ein Blick auf den gegenwärtigen Stand der Liberalisierung in den verschiedenen Staaten, mit denen die EU Freihandelsabkommen ausgehandelt hat, geworfen. Zudem werden die Verhandlungsziele der EU für die laufenden bilateralen Freihandelsverhandlungen analysiert. Das Ergebnis: Die Finanz­dienstleistungs­forderungen gehen sogar über die Verpflichtungen im GATS hinaus. Abschließend leitet das Arbeitspapier Widersprüche zwischen den EU-Liberalisierungsforderungen und der erforderlichen Re-Regulierung der Finanzmärkte her: Einschränkung von Kapitalverkehrskontrollen, schwache Bank- und Kapitalmarktaufsicht; Beschränkung der Möglichkeit eines Verbots bestimmter spekulativer Geschäfte, Einschränkung der Regulierung von Banken, Einschränkung von Anforderungen an die Kreditvergabe. Da ein funktionierendes Finanzsystem von zentraler Bedeutung für die Stabilität einer Volkswirtschaft ist, rufen zivilgesellschaftliche Kräfte aus Nord und Süd zu einem Stopp der Liberalisierung von Finanzdienstleistungen im Rahmen von Freihandelsabkommen auf.

Zugehörige Dateien:
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