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Rot-Schwarz verwässert öko-soziale Vergabe in Berlin

24.05.2012: Berliner FAIRgabe-Bündnis kritisiert drastische Einschränkung der öko-sozialen Vergabekriterien in Berlin

Berlin, 24.5.2012 - Das Berliner FAIRgabe-Bündnis kritisiert die geplante Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes als ökologische und soziale Bankrotterklärung. Die erst vor zwei Jahren eingeführten öko-sozialen Vergabekriterien sollen künftig nur noch für Aufträge ab 10.000 EUR netto gelten. Zwar ist es den Gewerkschaften gelungen, den Mindestlohn von dieser Einschränkung auszunehmen und ihn zudem auf 8,50 EUR zu erhöhen. Doch die sonstigen öko-sozialen Vorgaben des Vergabegesetzes wie Umweltverträglichkeit und die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen drohen mit der Gesetzesänderung reine Makulatur zu werden.

"Die Koalition feiert den Gesetzesvorstoß als ‚Beitrag zur Entbürokratisierung’. Tatsächlich legitimiert der Berliner Senat mit der Gesetzesänderung unökologisches und sozial unverträgliches Wirtschaften mit Berliner Steuermitteln", kritisiert Astrid Geiermann vom Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag (BER).

"Wir sind enttäuscht, dass die rot-schwarze Regierung keine Anstrengungen unternimmt, eine umfassende nachhaltige Beschaffungspraxis in Berlin umzusetzen und hierfür brauchbare Strukturen aufzubauen. Gerade im niedrigschwelligen Bereich sind klare Richtlinien und das Wissen der Beschaffungsverantwortlichen über die jeweiligen Produktgruppen und Kriterien die unverzichtbare Grundlage für eine nachhaltige Beschaffung. Wenn die Beschaffungsstellen in der Lage sind, rechtssichere und klar verständliche Ausschreibungen unter Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Kriterien zu formulieren, sind auch die Unternehmen nicht überfordert. Darum müsste sich der Senat kümmern und nicht um das Aufweichen der Verpflichtung zu einem zukunftsfähigen Einkauf", fordert Annelie Evermann von WEED.

Zwar begrüßt das FAIRgabe-Bündnis die im Gesetzentwurf vorgesehene Erstellung eines regelmäßigen Vergabeberichts. Doch auch dieses Instrument wird mit der wertbezogenen Einschränkung des Gesetzes auf das Gros der öffentlichen Aufträge keinen Einfluss mehr haben. Zudem lässt der Senat sonst übliche unterstützende Instrumente wie eine ressortübergreifende Steuerungsgruppe und die Einrichtung eines Beirats zur aktiven Einbeziehung zivilgesellschaftlichen Knowhows weiter außer Acht. Es fehlt im Vergleich zu anderen Bundesländern, wie z. B. Bremen, insgesamt an einer profunden Umsetzungsstrategie.

"Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Senat ohne eine Evaluierung der Umsetzung des vor zwei Jahren verabschiedeten Vergabegesetzes und ohne eine Anhörung der in diesem Bereich aktiven zivilgesellschaftlichen Akteure wie die im FAIRgabe-Bündnis vertretenen umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen und Gewerkschaften Fakten schafft, die dem Geist des Gesetzes widersprechen", so Astrid Geiermann.

Das FAIRgabe-Bündnis fordert den Senat auf, endlich eine Strategie zur Umsetzung eines vorbildlichen und nachhaltigen Einkaufens der öffentlichen Hand in Berlin zu entwickeln.

Kontaktpersonen für die Presse:

Annelie Evermann, WEED, Tel. (030) 28 04 18 11

Astrid Geiermann, Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag, Tel. (030) 41 93 54 06