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Veranstaltung: "Sozial verantwortliche Beschaffung nachhaltig stärken"

23.03.2015: Diskussion zur Reform des Vergaberechts in Deutschland. Berlin. 23.4.2015, 17:00 - 21:15 Uhr.

   Veranstaltung: "Sozial verantwortliche Beschaffung nachhaltig stärken"

Was? Diskussionsveranstaltung zur Reform des Vergaberechts in Deutschland "Sozial verantwortliche Beschaffung nachhaltig stärken"

Wann? 23.04.2015; 17:00 - 21:15 Uhr

Wo? Gewerkschaftshaus des DGB Bezirk Berlin-Brandenburg, Keithstraße 1+3, 10787 Berlin (Schöneberg)

Wer? Kooperationsveranstaltung von WEED-Bündnispartner Corporate Accountability (CorA) und dem DGB in Kooperation mit dem FAIRgabe-Bündnis Berlin und der CIR


Endlich erkennt die EU die strategische Einkaufsmacht der öffentlichen Hand an — soziale und ökologische Ziele werden in Zukunft Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe in Europa. Die am 18. April 2014 in Kraft getretene europäische Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe stärkt ausdrücklich die Verankerung umweltbezogener und sozialer Kriterien in öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren. Mit Artikel 18 Absatz 2 verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedsstaaten zu Regelungen, die die Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen in den jeweiligen Ländern in allen Phasen der öffentlichen Auftragsvergabe sicherstellen sollen.

Auch Deutschland muss den Grundsatz umwelt-, sozial- und arbeitsrechtskonformer öffentlicher Auftragsvergabe in diesem Sinne gesetzlich verankern. Damit wird die Berücksichtigung sozialer Kriterien wie der ILO-Kernarbeitsnormen, allgemeinverbindlich erklärter Tarifverträge, dem gesetzlichen Mindestlohn oder der Kriterien des Fairen Handels bei der öffentlichen Beschaffung erheblich aufgewertet. Öffentliche Einrichtungen können im Ergebnis Anbieter bevorzugen, die mit der Umwelt und ihren Beschäftigten besonders verantwortungsvoll und fair umgehen.

Nun ist die Bundesregierung am Zug: Bis April 2016 muss sie die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. In Deutschland liegt die Federführung dafür beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Seit Anfang Januar liegt ein Eckpunktepapier der Bundesregierung vor, in dem grundlegende Leitlinien für die Umsetzung in deutsches Recht formuliert sind. Unter anderem heißt es dort, dass die EU-Richtlinie "eins zu eins" in das deutsche Recht umgesetzt und soziale, ökologische und innovative Aspekte im Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gestärkt werden sollen.

Das Eckpunktepapier lässt allerdings offen, ob die Bundesregierung beabsichtigt, die vom europäischen Gesetzgeber eingeräumten Spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht offensiv für eine Stärkung sozialer und ökologischer Aspekte zu nutzen. Unklar sind auch eine Reihe weiterer Fragen, z. B. wie verbindlich die ILO-Kernarbeitsnormen im Gesetz verankert werden und ihre Umsetzung geregelt wird, wie die Zukunft der vergabespezifischen Mindestlöhne der Bundesländer aussehen soll, oder wie die Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinien zur Vergabe von Unteraufträgen geplant ist. Diesen und weiteren Fragen wollen die Veranstalter auf der Veranstaltung nachgehen. Dabei sollen die Positionen der Bundesregierung dargestellt und aus zivilgesellschaftlicher und gewerkschaftlicher Sicht kritisch hinterfragt werden.

Anmeldungen bitte bis zum 15.4.2015 bei: cora1@cora-netz.de

Zum Programm mit Hinweisen zur Anmeldung geht es hier.

Zugehörige Dateien:
Veranstaltung_23 4 15_sozial_verantwortliche_Beschaffung_nachhaltig_staerken.pdfDownload (1903 kb)